Miet-Regeln

Seekajakfahrer der Kanuwelt paddelt in den Vierwaldstättersee

Werden die Boote und Zubehör nicht rechtzeitig zurückgebracht, muss für die Überziehung die entsprechende Mietgebühr bezahlt werden. Bei vorzeitiger Rückgabe der Boote und Zubehör besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.
Verluste und Beschädigungen des Materials, welche über die übliche Abnutzung hinausgehen, verpflichten den Mieter zum Schadenersatz.

Mit der Buchung bestätigt der Mieter, dass die folgenden allg. Vertragsbedingungen gelesen und Verstanden wurden:
1. Das Tragen der Schwimmweste während der ganzen Zeit im Kanu.
2. Es befinden sich nur Personen mit Schwimmkenntnissen auf dem Kanu.
3. Nicht innerhalb der gelben Bojen (Bade-, Sperrzone) zu paddeln.
4. Bei Schwierigkeiten (z.b. Wetterwechsel) sofort ans Ufer gehen und uns telefonisch kontaktieren (Tel. 078 635 24 14)
5. Beachten der Wetter- und Windbedingungen
a. Bei Sturmvorwarnung (40 Blinklichter in der Minute) nur noch in unmittelbarer Ufernähe zu paddeln.
b. Bei Sturmwarnung (90 Blinklichter in der Minute) den See zu verlassen.
6. Den See nur bei guten Wetterbedingungen und an den vorgeschlagenen Punkten zu überqueren und ansonsten ist innerhalb der Uferzonen zu paddeln (300 m Entfernung vom Ufer).
7. Vortritts- und Abstandregeln einzuhalten (Kurs-, Berufs, und Segelschiffe haben Vortritt, mind. Abstand 50m).
8. Nicht in alkoholisiertem Zustand zu paddeln.
9. Genügend Abstand von Schiffstationen, Flusseinmündungen und steilen Felswänden einzuhalten.
10. Vorsicht zu geben bei Hafenein-/ausfahrten und keine Privatgrundstücke zu betreten.

Eine Haftung des Bootsvermieters für Personen- oder Sachschäden, die während der Ausleihzeit entstehen, ist ausgeschlossen. Für die Kosten des Transports der Ausrüstungsgegenstände sowie der Suchaktion ist der Mieter verantwortlich. Gerichtsstand ist Stans. Es gelten die AGB der Kanuwelt Buochs GmbH.